radiomatic® iLOG. Service ohne Standzeiten.
radiomatic® iLOG ist ein elektronischer Schlüssel, auf dem unter anderem die Systemadresse des Funksystems gespeichert ist.
Ihre Vorteile:
- Bei einem Schaden am Sender kann der Bediener mit wenigen Handgriffen einen Ersatzsender aktivieren.
- Teure Standzeiten werden eingespart.
So funktioniert’s:
- Im Bedarfsfall wird der radiomatic® iLOG aus dem Originalsender entnommen und in den Ersatzsender eingesteckt.
- Der Ersatzsender ist sofort einsatzbereit, der Originalsender sicher deaktiviert.
merlin®-Technologie. Der schnellste Service für den Kunden!
- Sender und Empfänger nicht fix gepaart
= einfache Sender-Lagerhaltung. - Schneller Austausch von beschädigten Sendern
= Service am gleichen Tag. - Keine teuren Standzeiten für den Kunden.
- Keine Reparaturzeiten.
- Minimale Ersatzteil-Lagerhaltung.
- Einsparung von wertvollen Reparaturkapazitäten.
Der merlin®-Sender ist standardmäßig mit merlin® iLOG ausgestattet. Der elektronische Schlüssel muss mit Hilfe der merlin® Receiver Master Card (RMC; im Lieferumfang des merlin®-Funkempfängers enthalten) vor der ersten Inbetriebnahme des merlin®-Senders eingelernt werden (siehe Bedienungsanleitung).
Im Servicefall dient der merlin® iLOG zur schnellen und komfortablen Aktivierung von Ersatzsendern. Schieben Sie einfach den vorhandenen merlin® iLOG in Ihren neuen merlin®-Sender und los geht’s.
Bei einem Verlust des Original merlin® iLOG können Sie über unseren Ersatzteileverkauf einen Ersatz-merlin® iLOG bestellen.
Mit der merlin® RMC können Sie schnell und einfach
- den merlin® iLOG der micron M einem merlin®-Empfänger zuordnen.
- jede Zuordnung wieder auflösen und beliebig oft wiederholen.
Artikel | Bestellnummer |
Handschlaufe micron M | AS007200 |
Ladeschale inkl. Netzteil | QC009A00 |
Powernetzteil (2,1 A) Ladestrom und Universaladapter für EU / US / AUS / UK |
PA006030 |
Bestellungen für Ersatzteile richten Sie bitte an spareparts@radiomatic.com.
Bestellungen für Ersatzsender richten Sie bitte an sales@radiomatic.com.
Mit dem Kauf dieses HBC-Produkts haben Sie sich für hochwertige Qualität entschieden. Die Garantiefrist beträgt 1 Jahr, einschließlich aller Verschleißteile*, wobei das Datum der Auslieferung maßgeblich ist.
Garantieansprüche aus diesen Garantiebedingungen können HBC gegenüber direkt geltend gemacht oder an einen autorisierten Servicepartner von HBC gestellt werden. Ort der Garantieerfüllung ist Crailsheim oder der Sitz des HBC-Servicepartners. Die Geltendmachung der Ansprüche hat HBC oder dem HBC-Servicepartner gegenüber schriftlich, unter Darstellung des vorliegenden Mangels und Angabe der Adresse sowie mit Unterschrift und Nachweis des Leistungsdatums innerhalb der ausgewiesenen Garantiefrist, zu erfolgen. Als Nachweis dient der Original-Lieferschein des Produkts. Die gesetzlichen Rechte zur Gewährleistung bei Sachmängeln bleiben durch diese Garantiebedingungen unberührt.
Garantieabwicklung für HBC-Kunden
Sollte Ihr micron M-Sender doch einmal innerhalb der Garantiezeit ausfallen, kontaktieren Sie HBC bitte schriftlich, unter Darstellung des vorliegenden Mangels. HBC wird Ihnen umgehend einen neuen micron M-Ersatzsender zuschicken. Bitte veranlassen Sie den Rückversand des defekten Senders an HBC. Bei einem durch HBC anerkannten Garantiefall erhalten Sie umgehend eine Gutschrift über die Versandkosten.
*Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine produktspezifische und von den Allgemeinen Garantiebedingungen abweichende Garantiegewährung handelt. Zudem bestehen Garantieansprüche nicht
- wenn der Sender geöffnet wurde;
- wenn der aufgetretene Mangel in Zusammenhang damit steht, dass der Kunde die Vorschriften über Behandlung, Wartung, Pflege und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, oder der Schaden offensichtlich mutwillig oder offensichtlich durch Gewalteinwirkung herbeigeführt wurde;
- wenn das Funksystem, die Ersatzkomponente (Ersatzsender, -empfänger), das Ersatz-, Anbau- und Zubehörteil zuvor in einem von HBC nicht schriftlich anerkannten Betrieb, durch den Kunden selbst oder durch einen von HBC nicht schriftlich anerkannten Service-Partner instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist, unabhängig davon, ob der aufgetretene Mangel damit in Zusammenhang steht;
- sobald von HBC nicht schriftlich freigegebene Ersatzteile, insbesondere Akkus anderer Hersteller, verwendet worden sind, und / oder nicht schriftlich freigegebene Ein- oder Anbauteile angebracht worden sind, und / oder eine andere Art von technischer Modifikation durchgeführt wurde, die nicht von HBC ausdrücklich schriftlich freigegeben war, insbesondere durch einen von HBC nicht autorisierten Dritten, unabhängig davon, ob der aufgetretene Mangel damit in Zusammenhang steht;
- wenn der aufgetretene Mangel in Zusammenhang damit steht, dass physikalisch begründete, widrige Bedingungen vorherrschen, die den Funkbetrieb am jeweiligen Einsatzort zeitweise oder nachhaltig stören oder
- wenn der aufgetretene Mangel in Zusammenhang damit steht, dass eine für den Einsatzort unzulässige Spezifikation, insbesondere eine aus regulatorischen Gründen unzulässige Funkspezifikation, bestellt wurde
- wenn sich der Auftraggeber wegen fälliger Verpflichtung HBC gegenüber in Verzug befindet.